Geschichtliche Aspekte
Die Darstellung der wahren Geschichte der Musiktherapie in Münster erweist sich als notwendig wegen der Falschbehauptungen und Unterschlagungen auf der Webseite der Universität Münster zur Musiktherapie, die aufgrund meines unermüdlichen Engagements seit 1977 bis zu ihrer Genehmigung als Zusatzstudiengang 1986 vom Wissenschaftsministerium NRW unter meiner Nachfolgerin von 1990 mangels Teilnehmer 2010 und endgültig 2012 aufgelöst werden musste. Am Institut für Musikpädagogik gibt es die von mir gegründete Musiktherapie-Ausbildung und auch die mit Musiktherapie verbundenen Angebote seit vielen Jahren nicht mehr.
Diese meine inzwischen pensionierte Nachfolgerin ist keine Univ.-Professorin. Sie wurde 1990 als Studienrätin im Hochschuldienst eingestellt, wozu laut Gesetz ein Lehramtsstudium und ein Referendariat absolviert werden müssen, die sie aber nicht auf sich genommen hat. Nach kurzer Zeit wurde sie zur Oberstudienrätin im Hochschuldienst befördert. Mit Unterstützung einer nichthabilitierten Professorin von der ehemaligen Fachhochschule Dortmund, die zur Technischen Universität hochgestuft worden war, konnte sie mit einigen in nicht gerade renommierten Schriften erschienenen Artikeln kumulativ habilitieren – die dafür übliche Monographie fehlt – und hat damit das Recht zur Promotionsbetreuung erworben. Auch wenn sich als Zweitgutachter bisweilen Univ.-Professoren zur Verfügung stellen, die Musik bzw. Musiktherapie nicht studiert haben und entsprechend von der Sache so gut wie nichts verstehen, so ist dem Gebiet der Musiktherapie zwar formal Genüge getan (wie in Hamburg, wo bis zu seiner Pensionierung mit 100 % Gehalt ein Promotionsvorsitzender Professor ist, der weder ein Gymnasium noch eine wissenschaftliche Hochschule besucht, aber zahlreiche Diplome und Dr.-Urkunden ausgestellt und in den meisten deutschsprachigen Berufungskommissionen zur Besetzung von Professuren für Musiktherapie mitgewirkt hat (und sogar Gutachter für den Studiengang Eurythmie an der Alanus-Hochschule in Alfter war). Infolge solcher Machenschaften ist Musiktherapie an Qualität den Lehrgebieten an wissenschaftlichen Hochschulen weit unterlegen, so dass es nicht wundert, dass Musiktherapie trotz einiger herausragender Publikationen, unter denen hauptsächlich die MTK zu nennen ist, bis heute berufsrechtlich nicht anerkannt ist.
„Die Hochschule für Musik und Theater in Hamburg war eine Zeit lang als „enfant terrible“ der Musikhochschulen bekannt“ (Kurzinfo in studieren.de).
Auf der Webseite der MHS Hamburg steht natürlich nichts davon. Von den zahllosen Profiteuren jener Verhältnisse an der Musikhochschule Hamburg seien wenigsten folgende Beispiele herausgegriffen:
Ekkehard Weymann, von 2013-2020 Tandemleitung des Instituts für Musiktherapie an der MHS Hamburg (zusammen mit der nichtpromovierten Psychologin Eva-Maria Bleckwedel), Pfarrersohn wie seine beiden Vorgänger, wird im Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6.2.2009 als Beweis für die Nutznießer, die mit Titeln, Stellen, Gutachten usw. versorgt wurden, eigens namentlich genannt:
„Ekkehard Weymann wurde Nachfolger des Klägers auf dessen Stelle als C3-Professor an der Hochschule für Musik in Hamburg. Eine Promotion hatte Herr Weymann zu diesem Zeitpunkt nicht absolviert. 12 Jahre nach seiner Berufung zum Professor wurde er vom Kläger promoviert.“
Weymanns Karriere ist offensichtlich ein Teil der an der MHS Hamburg herrschenden Kirchturmpolitik. Obgleich allenfalls Instrumentallehrerstudium von sechs Semestern in Aachen, ist er seit 1990 Nachfolger auf der C3-Stelle am Institut für Musiktherapie der MHS Hamburg, der mittels Einerliste auf die C4-Professur seines mit 60 Jahren in den Ruhestand gegangenen Vorgängers Theodor Eschen hausbefördert worden war. 12 Jahre später wurde Ekkehard Weymann promoviert und zwar nur wenige Wochen nach der „regelwidrigen“ „Turbopromotion“ des Direktors des Instituts für Musiktherapie und gleichzeitig Promotionsausschussvorsitzenden!
Hier ein Einblick in seine Dissertation mit dem Titel „Zwischentöne“ (Gießen, 2004), einer Deutung von zwölf Interviews. Dort bekennt eine Musiktherapeutin und Dozentin für Musiktherapie auf die Frage:
„Spielst du manchmal allein?“ „Nein, ich finde es sehr schwierig, ich denke fast, dass es nicht geht. … An Musiktheorie habe ich nie Spaß gehabt. … Tonalität interessiert mich nicht. Für die Harmonien interessiere ich mich nicht – interessant. Ich bin doch keine Musikerin, ich bin eine Improvisateurin. Ich bin keine richtige Musikerin“ (Weymann, 2004, S. 100 f.). Warum nennt sie sich dann Musiktherapeutin?
Erhellend ist auch der Bericht einer anderen Musiktherapeutin:
„… bei dem Kanzelbehang, den sie für eine Kunstausstellung in einer Kirche entworfen hat. Darauf ist ein unbekleideter weiblicher Unterleib zu sehen. Das Tuch heißt ‚Bleibt in mir‘. Es ist ein Abbild ihres Körpers“ (Weymann 2004, S. 178 f.). Weymann versteigt sich zur Auslegung: „Die Aufschrift ‚Bleibt in mir‘ des Kunstwerks kann in diesem Kontext auf bestimmte Passagen aus dem Neuen Testament (Der erste Brief des Johannes) bezogen werden… Der Evangelist ruft den Gemeinden mehrfach zu: ‚Bleibt in ihm‘ und ‚Wer in der Liebe bleibt, der bleibt in Gott und Gott in ihm.‘ (1. Joh. 4, 16). (Vermutlichhatte Sonja auch genau diese Verbindung im Sinn. Ich habe sie aber im Interview nicht danach befragt.)“ (Weymann 2004, S. 181 f.). „Vermutlich“! Weymann vermutet, fragt aber nicht. Fabulierendes Unterstellen und geschmacklose Übergriffe sind bei „Spekulationstherapeuten“ keine Seltenheit (s. Zitate).
Was ist davon zu halten, wenn sich ein solcher Nutznießer der Hamburger „atypischen“ (betrügerischen) Verhältnisse mit Ethik befasst? Es wundert dann nicht mehr, dass sich solch einer für das in Münster nicht angenommene Geschreibsel von Sylvia Kunkel als Dissertations-Zweitgutachter zur Verfügung stellt. An der Hochschule für Musik und Theater Hamburg gibt es schließlich die einmalige Groteske, dass Personen Dissertationsgutachten verfassen, die selbst keinerlei Universitätsstudium absolviert haben.
Studierende reagieren auf ihre Art auf Weymann, vom 1.3.2006 bis 2011 in Frankfurt tätig: Wie in Münster 2010 und 2012 wurde sein Studiengang mangels Interessenten 2011 eingestellt. Bezeichnenderweise hat Ekkehard Weymann mit Rosemarie Tüpker an der Musikhochschule Aachen, einer Filiale der renommierten MHS Kölln, gleichzeitig das sechssemestrige Privatmusiklehrerstudium für Klavier absolviert. Beide betreuen Promotionen, wozu laut Gesetz Habilitation Voraussetzung ist, die Ekkehard Weymann nicht hat und Rosemarie Tüpker als Oberstudienrätin im Hochschuldienst mit einigen, in alles andere als renommierten Gazetten und Büchern kumulativ anstatt mit einer für eine Habilitation üblichen Monographie erlangt hat.
Karin Schumacher, aus Wien ohne Matura (Abitur) Professorin in Berlin geworden, zeigt sich ebenfalls für ihre Promotionsmöglichkeit am Institut für Musiktherapie der MHS Hamburg „atypischen“ Verhältnissen erkenntlich. Da auch sie erst 1998 promoviert wurde, nachdem sie sich bereits seit 1984 mit dem Professorentitel schmückte, hätte auch sie in dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6.2.2009 als Beweis für die dort erwähnten Nutznießer, die er mit Titeln, Stellen, Gutachten usw. versorgt hat, genannt werden können.
Flach-Bulwan, Stefan, einer der aggressivsten Verfechter … vom dem es auf der inzwischen gelöschten Homepage zum Skandal an der MHS Hamburg, „„enfant terrible“ der Musikhochschulen“, hieß:
„Man kann nach den Ausführungen über … wissenschaftliche vita der Auffassung sein, er tauge nicht als Vorbild. Weit gefehlt. … findet einige Anhänger. Er findet sie in dem weiten Feld derer, die sich Musiktherapeuten nennen. Unter den Musiktherapeuten gibt es zahlreiche seriöse Anbieter dieser jungen Wissenschaft. Aber es gibt auch zahlreiche unseriöse Anbieter, Personen, die über keinerlei wissenschaftliche Ausbildung verfügen. Beide firmieren unter der Bezeichnung Musiktherapeut, was deshalb möglich ist, weil dieser Begriff in Deutschland rechtlich nicht geschützt ist. Jeder kann sich selbst Musiktherapeut nennen, unabhängig von der wissenschaftlichen Vorbildung. Einen ähnlichen Missstand gab es im Bereich der Psychotherapie. Dort ist der Gesetzgeber allerdings vor einigen Jahren tätig geworden und hat hier eine rechtlich geschützte Berufsbezeichnung geschaffen, um die Spreu vom Weizen zu trennen. Im Bereich der Musiktherapie steht dies noch aus.
Einer dieser Therapeuten ist Stefan M. Flach. Er hat es inzwischen zum Lehrbeauftragten an der Musikhochschule in Hamburg gebracht. Dort unterrichtet er Studierende im Fach Berufsrecht und erweckt damit den Eindruck, er habe Jura studiert. Allerdings ist die wissenschaftliche Reputation von Stefan Flach etwas dürftig, hat er doch nicht einmal ein Hochschulstudium absolviert. Das hindert ihn aber an einer Tätigkeit als Musiktherapeut ebenso wenig wie an einer Tätigkeit als Lehrbeauftragter an der Hamburger Musikhochschule. Anstoß nimmt daran offenbar niemand, solange … seinen schützenden Mantel um ihn legt.
Dafür fühlt sich Stefan Flach … offenbar verpflichtet. Deshalb hat er bis zum 30.8.2009 im Internet Solidaritätsbekundungen für seinen „Meister“ initiiert. Und deshalb eifert er ihm auch nach, wenn es darum geht, juristisch gegen Kritiker von … vita vorzugehen. Ein erster Versuch blieb erfolglos. Das Landgericht II in München wies die erste Klage von Herrn Flach am 06.12.2007 ab. Flach hatte in dieser Klage den Widerruf und die Unterlassung diverser Äußerungen, die sich kritisch mit ihm bzw. den Anhängern von … auseinandersetzen, geltend gemacht. Das Gericht hielt Flach entgegen, er müsse Kritik hinnehmen, wenn er sich selbst kritisch im Internet über andere äußere. Diese Belehrung durch das Landgericht II in München mochte Flach nicht akzeptieren und rief deshalb das Oberlandesgericht in München an. Gleichzeitig beantragte er noch vor dem Amtsgericht in Weilheim eine einstweilige Verfügung.
Mit dieser einstweiligen Verfügung beantragte er, dass verboten werde, ihn als „wimmerndes und winselndes Sprachrohr von …“ zu bezeichnen. Wer sich ein Bild von diesen Verfahren machten möchte, für den sei unten der erfolglose Antrag von Flach in dem Verfahren vor dem Landgericht München II wiedergegeben.
Es zeigt sich bei Stefan M. Flach dasselbe Problem, das für … gilt: Wer nie konsequent und systematisch gelernt hat, wissenschaftliche Literatur korrekt zu lesen, und wer somit nicht weiß, dass zur Wissenschaft notwendigerweise die kritische Auseinandersetzung mit Vorgefundenem gehört, der kann sich von Wörtern, die er nicht versteht, durchaus angegriffen fühlen. Das ist jedoch allein sein Problem. Hintergrund der von … ausgehenden Kampagne und des in seinem Dunstkreis verbreiteten flachen Verständnisses von Wissenschaft als „Wissen-Schaft“ ist der Umstand, dass eine bloße „Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis“ jahrelangen Gymnasiumsbesuch letztlich ebenso wenig ersetzt wie normalerweise ein Werkvertrag und „life experience“ ein ordentliches Studium am Hochschulort mit den üblicherweise zu erbringenden Leistungen und abzulegenden Prüfungen. Weder eine regelwidrige, gegen die akademischen Konventionalregeln verstoßende Turbopromotion noch ein russischer Honorarprofessorentitel für die übersetzten, anscheinend in persönlichen Krisen produzierten Machwerke vermag fehlende ordentliche Bildung, wie sie von einem C4-Professor erwartet wird, zu kompensieren. Offensichtlich macht solch eine Verflachung Schule. Warum soll unter solchen Umständen jemand, der mit dem weitgehend wissenschaftlich noch nicht begründeten Fach Musiktherapie sympathisiert, sich die Mühe machen, sich mit anspruchsvolleren Publikationen auseinanderzusetzen, wenn es doch möglich ist, es ohne „Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis“ bis zum Hochschuldozenten und bloß mit einer „Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis“ bis zum Professor in einem wissenschaftlichen Studiengang zu bringen und ohne Habilitation und ungestraft mit falschen Titeln Vorsitzender des Promotionsausschusses zu werden, und wenn es sich doch offensichtlich lohnt, das Studieren eines Fachbuchs, das von einem der ganz wenigen habilitierten Universitätsprofessoren stammt, die sich mit jahrzehntelanger Erfahrung überhaupt dem meist skeptisch betrachteten Gebiet der Musiktherapie widmen, durch bloßes Diffamieren und Agitieren zu ersetzen? Immerhin wurde das Buch „Musik in der Heilkunde“ von hochkarätigen Wissenschaftlern als Meilenstein gewürdigt. Die von Decker-Voigts dubiosen Verhältnissen profitierenden Nutznießer schämen sich nicht nur nicht der fragwürdigen Provenienz ihrer akademischen Grade und Posten und ihres protektionistischen Tuns usw., sondern folgen gar noch demonstrativ einem Anführer, der nicht einmal einen formalen Titel à la … besitzt, so dass es fast schon nachvollziehbar sein mag, dass dieser nicht imstande ist, seine üblen Beleidigungen und Unterstellungen zu erkennen, und zurecht im Internet um Milde winselt, und zwar unter Angabe seiner vollen Adresse mit Nennung seiner Firma und mit den Bezeichnungen „Musiktherapeut“ und „Dozent“ und unter Hinweis auf jenen nicht nur oberflächlich, sondern ausgesprochen flach denkenden unbedeutenden Verein, der das vielbeklagte jämmerliche Niveau dieser Gruppe um den Kaufmannsgehilfen … 2003 offensiv mit der Wahl eines Repräsentanten, der keinerlei Hochschulabschluss besitzt, unterstrich:
„Stefan M. Flach, Musiktherapeut, Dozent, 1. Vorsitzender des Berufsverbandes der Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten Deutschlands e. V. (BVM) Wirkstatt – Praxis für Therapie und Rehabilitation, 86977 Burggen, Schongauer Straße 15“ bzw. neue Adresse: Birkland 51, 86971 Peiting.
„Um die Würde geht es!“, zetern … & Co. in einem Aufruf im Internet. – Dabei geht es um … „atypische“ akademische Würde und um die auf dieser „Würde“ und auf … Titeln basierenden Machenschaften. Die von einem Wissenschaftsjournalisten im Jahre 2002 aufgedeckten Fakten lassen sich längst nicht mehr leugnen. Jahrelanger Schwindel zum eigenen Nutzen auf Kosten von Studierenden, Patienten und nicht zuletzt des Steuerzahlers ist aufgeflogen.
Dementsprechend hat das Landgericht II in München am 6.12.2007 die Klage von Herrn Stefan Flach, der sich als … Sprachrohr betätigt, abgewiesen. Das Oberlandesgericht München hat es nicht einmal für nötig gehalten, eine mündliche Verhandlung anzusetzen, und fasste am 5.3.2008 folgenden Beschluss: „Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München II vom 6.12.2007 zurückzuweisen“. Dieser in Wissenschaftskreisen völlig Unbekannte hatte sich in … Rechtsstreitigkeiten eingemischt und sich zum Initiator einer widerlichen Kampagne gemacht. Nach seiner vorausgegangenen Hetze war er zum Vorsitzenden eines kleinen und unbedeutenden Vereins von Musiktherapeuten aufgestiegen, obgleich er im Gegensatz zu einigen der Vereinsmitglieder keinen Hochschulabschluss vorweisen kann und dadurch zu befürchten ist, dass das von Universitätsseite aus um wissenschaftliche Anerkennung kämpfende Fach Musiktherapie noch zusätzlich in Misskredit gerät.
Bereits am 17.10.2006 schrieb der Anwalt des Promotionsvorsitzenden an der Musikhochschule Hamburg, der laut Gerichtsurteil von 2009 keine wissenschaftliche Hochschule besucht hat, wie schon so oft per Einschreiben/Rückschein in der für ihn typischen Art fettgedruckt – und entsprechend ähnlich wieder am 28.12.2007 mit Forderung von beachtlichen 1.761,08 € an „Kosten unserer Inanspruchnahme als Schaden“:
„Wir haben Sie bei Meidung sämtlicher in Betracht kommender rechtlicher Schritte, insbesondere einer deliktischen Widerrufsklage, auch einer Klage auf Schmerzensgeld wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, weil eventuell strafrechtliche Verfahren wegen Verdachts der Beleidigung/Verleumdung pp. einerseits und zivilrechtlicher Schritte (wegen deliktischen Widerruf) andererseits nicht ausreichend sind, um die schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts unseres Mandanten durch die Interneteinstellungen zu sanktionieren, aufzufordern, bis spätestens 28.10.2006, Eingang bei uns, die vorerwähnten beanstandeten Behauptungen sämtlichst zu widerrufen und dies entsprechend ins Internet einzustellen.“ – Im Einschreiben vom 28.12.2007 fordert der Anwalt eine Unterlassung bis zum 2.1.2008, 12.00 Uhr. Er hat sich gezielt die arbeitsfreien Tage ausgesucht, an denen jedes Rechtsanwaltsbüro geschlossen hat. Da bleibt nur Selbsthilfe. Immerhin war er am 2007 gar in eigener Sache abgewiesen worden und hatte bar jeglicher Einsicht schon 2005 eine Richterin übelst beschimpft und die Beschimpfung unterzeichnet: „Mit vorzüglicher Hochachtung verbleibt für heute Ihr „Lügner“ gez. Treptow Rechtsanwalt und Notar“.
Von solchem Drohgehabe darf man sich nicht irritieren lassen. Das Landgericht München sah denn auch keinerlei Anlass, die folgenden Behauptungen aus Stefan Flachs Klageantrag vom 9.1.2007 zu verbieten:
„1. Der Kläger organisiere ohne das mindeste Unrechtsbewußtsein und unter Verkehrung der Werte unserer Gesellschaft wie schon 2002 wieder Solidaritätsbekundungen und Diffamierungen.
2. Beim Kläger dränge sich der Vergleich mit Trickbetrügern, die lediglich vorgeben, für eine gute Sache zu sammeln, auf.
3. Dem heuchlerischen Aufruf des Klägers folgten nur gänzlich Uninformierte und vor allem zu Dank verpflichtete Inhaber von Zeugnissen und Urkunden, die … in Jahrzehnten ausgestellt habe sowie von seinem hochproblematischen Marketing profitierende Kollegen, Lehrbeauftragte, Absolventen, Stipendiaten, Vereinskameraden und sonstige Nutznießer.
4. Tatsächlich wolle der Kläger nichts andere als den angeblichen Initiator der Presseberichte über … atypische Karriere mit verlogenen Kampagnen diffamieren.
5. Der Kläger habe hinterhältige Aktionen gestartet. Inzwischen seien fast hundert falsch Informierte dem verlogenen Aufruf des Klägers gefolgt.
6. Die mit nahezu krimineller Energie verbreiteten Hetzaufrufe des Klägers seien unschwer als Amoklauf zu durchschauen.
7. Der Kläger sei sich seines schändlichen Treibens und seiner Unfähigkeit (zum Beispiel sich in einem Vorlesungsverzeichnis zurechtzufinden) sowie seiner Falschbehauptungen vollauf bewusst und organisiere ein unschwer zu durchschauendes Affentheater. Er sei als Entlarvter, Nutznießer, Diffamierer und winselnde Person („Hohes Gericht, ich bitte um Milde“) einzustufen.
8. Der Kläger halte … und dem Frühpensionär Eschen als Opportunist die Stange, und zwar nicht aus Würde, sondern aus Angst ums Geschäft.
9. Der Kläger zeichne sich durch eine verlogene Hetze aus.
10. Der vom Kläger ungeniert verwendete Jargon sei mit Schriften von Agitatoren vor einigen Jahrzehnten vergleichbar.
11. Der Kläger zeichne sich durch heuchlerisches Getue aus und unterliege Filz und moralischer Verrottung im …-Clan.
12. Der Kläger habe sich einer Urkundenfälschung schuldig gemacht.
13. Der Kläger habe sich für … atypisches Verhalten zum Affen gemacht, das sei sein wahres Motiv.
14. Der Kläger sei ein winselndes Sprachrohr … Er sei ein …-Höriger. Er zeichne sich durch einen desolaten Zustand aus.“
Hier die neuen 6 Punkte, deretwegen Stefan Flach am 28.12.2007 von Widerrufsklage, Schmerzensgeld usw. träumt:
1. Unser Mandant sei ein wimmerndes und winselndes Sprachrohr von ….
2. Unser Mandant betreibe ohne Hochschulabschluss eine Praxis für Therapie und Rehabilitation in 86977 Burggen.
3. Unser Mandant erdreiste sich, mit vertraulichen Briefen Universität und Ministerium zu belehren.
4. … würde sein winselndes Sprachrohr (gemeint ist unser Mandant) mühelos entschädigen können. Für unseren Mandanten würde sich in dem Netzwerk von … atypischer Karriere ein lukratives Pöstchen finden.
5. Unser Mandant nenne sich ohne Hochschulschulstudium Musiktherapeut und Dozent für Berufsrecht.
6. Unser Mandant sei nach seiner verlogenen Hetze Vorsitzender jenes flachdenkenden Berufsverbandes für Musiktherapeuten geworden.“
Der „Dozent für Berufsrecht“ und „Musiktherapeut“ ohne Hochschulstudium Stefan Flach beantragte erfolglos eine einstweilige Verfügung. Das Amtsgerichts Weilheim i. OB wies am 19.1.2008 seinen Antrag zurück:
„I. Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom 10.01.2008 wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Mit dem Antrag begehrt der Antragsteller den Erlaß einer einstweiligen Verfügung dergestalt, daß dem Antragsgegner es aufgegeben wird, unter Anordnung von Ordnungsgeld und ersatzweiser Ordnungshaft es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten, der Antragsteller sei ein wimmerndes und winselndes Sprachrohr von ….“
Auch die Beschwerde von … Rechtslehrer Stefan Flach blieb erfolglos. Flach legte am 28.1.2008 Beschwerde ein. Am 29.1.2008 beschloß das Amtsgericht Weilheim, der Beschwerde nicht abzuhelfen, und gab die Sache an das Landgericht München II ab. Das Landgericht München II hat dann durch Beschluß vom 27.2.2008 die Beschwerde „kostenpflichtig zurückgewiesen“. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung gibt es nicht. Flach hatte aber die Möglichkeit, sein aussichtsloses Begehren durch eine weitere Klage vor dem Landgericht zu verfolgen. Das Oberlandesgericht München hat allerdings am 5.3.2008 folgenden Beschluß gefaßt: „Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München II vom 6.12.2007 zurückzuweisen“.
19.4.2008 Eingang des Urteils des OLG München vom 9.4.2008: … um Milde winselndes Sprachrohr hat auch hier komplett verloren. Daran änderte auch die Vorlage der Akten einer in Hamburg laufenden Klage von … nichts. Eher im Gegenteil: Sie haben sicherlich zu diesem Urteil beigetragen.
Was mag den …-Anhänger bewogen haben, unter Inanspruchnahme der Hilfe des …-Anwalts, der sich nach eigenem Bekunden an den zahlreichen ….-Prozessen nicht bereichert (was vorsorglich ausdrücklich nicht bestritten wird), sich von Anfang 2005 bis zum 30.8.2009 unter voller Adresse und Werbung für seine „Wirkstatt“ auf der von … zu Ablenkungs-, Vernebelungs- und Diffamierungszwecken gekauften Domain derart aufzuführen, wo er doch – und wenn er es noch so sehr möchte – persönlich hinsichtlich … dubioser „akademischer Würde“ in keiner Weise von Bedeutung und Interesse ist? Er lässt wissen, dass er seither weitere Lehraufträge erhalten habe, was angesichts der in … Dunstkreis anzutreffenden Flachheit durchaus glaubhaft erscheint und das Kalkül frappierend bestätigt. So z. B. findet man ihn in Berlin.
Hier die Morphologie des damaligen Instituts für Musiktherapie seit 2002 mit den „unzufälligen“ Neuaufnahmen und ihren später hinzugekommenen Titeln „Prof.“, wobei der neueste (Honorar-) „Prof.“ noch fehlt.
Man darf gespannt sein zu erfahren, mit welchem Pöstchen … sein um Milde winselndes Sprachrohr entschädigt (hat).“
Ralf Spintge, Arzt für Anästhesie am Sportkrankenhaus in Hellersen, hatte 1987 über mich einen Antrag auf Habilitation an der Deutschen Sporthochschule Köln eingereicht. Der Habilitationsausschuss hat die vorgelegte Schrift wegen gravierender Mängel und damit auch die Habilitation abgelehnt. Zusammen mit einem Hamburger Professor für Musiktherapie, dessen Promotionsantrag wegen fehlender anerkennungsfähiger Hochschulzeugnisse ebenfalls abgelehnt worden war, gab er teure CDs und Booklets zur Musiktherapie heraus und behauptete gar in der auf der Seite eines ehemaligen Studierenden am Institut für Musikpädagogik in Münster, der keine einzige der Musiktherapieveranstaltungen jener Zeit besucht hatte, erwähnten Veranstaltung, der berühmte Cellist Pablo Casals habe in seinen Konzerten eine für Pianisten unübliche Haltung eingenommen. Spintges „Musiktherapie“ beschränkte sich laut Berichten meiner für Musiktherapie immatrikulierten Studierenden, die ich irrigerweise zum Praktikum nach Hellersen geschickt hatte, hauptsächlich auf das Anlegen und Abnehmen des Kopfhörers, mit dem Patienten Musik hören konnten (siehe MTK 2, 1988). Jener mit falschen Zeugnissen hauptamtlicher Prof. für Musiktherapie an der MHS Hamburg Gewordene, dessen Promotionsantrag 1988 wegen Fehlens eines anerkennungsfähigen Zeugnisses abgelehnt worden war, besorgte die Bezeichnung Gast- bzw. Honorarprofessor. Unter Verzicht auf das Präfix vermittelt Spintge den Eindruck von Können, das man von einem „Professor“ erwarten dürfte. Beispiele für das geflügelte Wort „Papier ist geduldig“ finden sich unter seinen Schriften.
1977 Beginn der Lehrtätigkeit von Univ.-Prof. Dr. Dr. K. Hörmann am Institut für Musikpädagogik der damaligen Pädagogischen Hochschule und seit 1980 an der Universität Münster mit den Fächern Musikpsychologie, Musik- und Bewegung (Rhythmik/Tanz) und mit Schulpraktika und regelmäßigen Vertiefungswochenenden zur Angewandten Musikpsychologie und zu Rhythmik/Tanz in Nordwalde und auf dem Annaberg bei Haltern für Teilnehmer seiner Seminare zur Musikpsychologie und Musik- und Bewegung. – Er hatte aufgrund seines Wechsels vom Beamten auf Lebenszeit am Gymnasium in Donaueschingen zum Beamten auf Widerruf als Hochschulassistent in Freiburg zwar zusammen mit dem Psychologieprofessor und Absolventem der Musikwissenschaft Dr. Jürgen Jahnke seit 1973 Seminare für Musiktherapie durchgeführt und einen diesbezüglichen Studiengang geplant, war aber wegen seiner befristeten Anstellung trotz des Hinweises des Hochschulrektors auf Übernahme auf eine Lebenszeitstelle als Professor, den sein Kollege vom Fach Sport befolgt hatte und vom Assistenten später zum Professor befördert worden war, von Freiburg hauptsächlich wegen seines hilfebedürftigen Buders nach Münster gezogen.
Die ersten Fort- und Weiterbildungsseminare zur Musiktherapie hatte ich bereits im Rahmen meiner ersten hauptamtlichen Anstellung in Freiburg mit interessierten Lehramtsstudierenden durchzuführen begonnen. Als Doktorand der Musikwissenschaft hatte ich hierzu ausgewählte Musik eingesetzt und die gefilmten Reaktionen der darauf sich zur Musik Bewegenden gefilmt.
Inspiriert aber hauptsächlich durch die rhythmische Erziehung, deren überaus wichtige Bedeutung ich als Lehrer am Gymnasium in dem für zeitgenössische Musik bekannten Donaueschingen erfahren konnte, hatte ich bereits 1973 meine ersten Seminarveranstaltungen zur Musikpsychologie und Rhythmik auf die Einrichtung eines Studiengangs Musiktherapie ausgerichtet. Dieser sollte sowohl die im Musikunterricht erfahrene und erprobte Verbindung von Musik und Bewegung im Hinblick auf die Schule, aber auch im Hinblick auf das Gesundheitswesen berücksichtigen. Das Konzept ist nachzulesen in dem zunächst von Hans Heinrich Eggebrecht, Ordinarius für Musikwissenschaft an der Universität Freiburg, 1970 angenommenen Dissertationsthema (Gutachten und Empfehlung) und 1977 publizierten, mit „summa cum laude“ ausgezeichneten Buch “Studie zur Motivation im Musikunterricht: Ein Beitrag zur Didaktik des psychophysischen Musikverstehens (Perspektiven zur Musikpadagogik und Musikwissenschaft)”.
Da ich die Seminare zur Musikpsychologie alsbald zusammen mit dem dort tätigen und für Musiktherapie aufgeschlossenen Prof. Dr. J. Jahnke durchführte, teilten wir uns die Rollen zur Etablierung eines in Deutschland noch völlig unbekannten Musiktherapiestudiengangs auf. (Es gab das Pilotprojekt an der Fachhochschule Heidelberg, in dem ich der vom Ministerium in Stuttgart 1986, also sehr viel später beauftragte externe Gutachter war), m. W. aber keineswegs einen Musiktherapiestudiengang in Hamburg). Herr Jahnke sorgte für das notwendige Einverständnis von Seiten der Psychologen, ich aber unternahm außerhalb meiner Dienstverpflichtung Bewegungsstudien mit Musikstudierenden, die mit Hilfe der Mitarbeiter der dortigen Mitschauanlagen gefilmt und in aufwendigen empirischen Studien in quantitativer und qualitativer Hinsicht sowohl im Sinne von MUSIK-Psychologie als auch von Musik-PSYCHOLOGIE ausgewertet wurden. Für diese Forschungen erhielt ich “summa cum laude” und eine Geldprämie. Mein Buch war für so bedeutungsvoll angesehen worden, dass es die in Regensburg nach 26 Bänden 2003 wegen Ende des Bosse-Verlags erschienenen Reihe “Perspektiven zur Musikpädagogik und Musikwissenschaft” eröffnete.
Schweren Herzens sah ich mich gezwungen, mich besser von Freiburg wegzubewerben und der Bitte, nach Münster zu kommen, nachzugeben, einerseits damit es mir nicht so ergehe wie meinem Vorgänger, der nach Ablauf seiner Zeit nach sechs Jahren nicht mehr in den Schuldienst übernommen worden war, und andererseits wegen des dort lebenden und meine Hilfe erbetenen Bruders. Eine Rückkehr zur Beamtung auf Lebenszeit war mir vom Oberschulamt als sehr unwahrscheinlich verkündet worden, als ich meine Beamtung auf Lebenszeit durch meinen Wechsel in die Hochschullaufbahn aufgegeben hatte. Gleich meine erste Bewerbung war erfolgreich. Doch das in Freiburg so bestens unterstützte Vorhaben, einen Studiengang Musiktherapie zu gründen, stieß in Münster besonders unter den dortigen Musikpädagogen auf heftige Abwehr, die erst überwunden werden konnte, als sowohl Mitglieder des Psychologischen Instituts wie Prof. Dr. W. Schurian und die Medizinische Fakultät mit Prof. Dr. R. Tölle als auch das Seminar für Musikwissenschaft mit der dortigen Prof. Dr. Maria-Elisabeth Brockhoff, die auch promovierte Ärztin und einflussreiche Dekanin der Philosophischen Fakultät war, der Etablierung des Musiktherapiestudiengangs zugestimmt hatten.
Da ich mit den Lehrveranstaltungen zu Musiktherapie als Angewandter Musikpsychologie sofort nach meinem Umzug nach Münster sowohl an der damaligen Pädagogischen Hochschule und außerdem an der Volkshochschule begonnen hatte und auf große Resonanz gestoßen war, führte ich nahezu regelmäßig an Wochenenden in umliegenden Fortbildungshäusern wie in Nordwalde, auf dem Annaberg in Haltern, in Coesfeld u.a. weiterlaufende Kurse durch. Von diesen hatte der Erziehungswissenschaftler Prof. Dr. Holtkemper erfahren. Er lud mich ein, sie im Rahmen der von ihm im Auftrag des Arbeitsamts organisierten Umschulungsmaßnahmen anzubieten. Anhand dieses Beispiels organisierte ich dann eine eigene, beim Arbeitsamt Münster angemeldete Fortbildung unter dem Namen “Akademie für Musik- und Tanztherapie”.
Diese Fortbildungseinrichtung erwies sich als derart erfolgreich, dass ich darüber auf einem Kongress an der Karls-Universität Prag 1990 referierte. Unter den Zuhörern war der berühmte Prof. Dr. Jaroslav Mihule, Martinu-Biograph und begnadeter Pianist und damals Vizepräsident der Karls-Universität Prag. Nach meinem Vortrag war er auf mich zugekommen und hatte sofort gefragt, ob diese Fortbildungsveranstaltungen als offizieller Studiengang an der Karls-Universität Prag etabliert werden können. Daraus wurde dann das internationale Fernstudium (multimodale) „Kunsttherapie“ mit mir als Zuständigem für Musik- und Tanztherapie mit dem Austausch der deutschen und tschechischen Studierenden.
1977 erste Initiative zur Gründung eines Zusatzstudiengangs Musiktherapie am Institut für Musikpädagogik der Univ. Münster durch Prof. Dr. Hörmann, der in Freiburg aufgrund seines Kontaktes zu Dr. med. H. Teirich („Musik und Medizin“, 1958) und Musikhochschul-, Psychologie- und Musikwissenschaftsstudiums (u. a. bei dem Klavierprof. Fernow und Ordinarius Prof. Dr. H. H. Eggebrecht, der ihm als seinem Doktoranden Gutachten schrieb) bereits 1970 musiktherapeutisch tätig war und 1973 in jedem Semester Lehrveranstaltungen zur Musik- und Tanztherapie durchgeführt hatte.
1978 – 1985: Jede Woche Fahrt mit den Teilnehmern an den Seminaren „Musiktherapie“ zur Musiktherapie-Praxis nach Bethel, durchgeführt von Prof. Dr. Dr. Hörmann, damals noch Akademischer Rat, unter Anwesenheit des dortigen Chefarztes Dr. med. R. Burkhardt, Pionier der deutschen Musiktherapie – während seines Studiums in Leipzig hatte er seinen Kommilitonen Christoph Schwabe, Mitglied im selben Chor, für die Musiktherapie erwärmt.
1978 – 1987: Vorlesung und Medizinisches Praktikum unter besonderer Berücksichtigung der Musiktherapie an der Medizinischen Fakultät der Univ. Münster durch Chefarzt Dr. Rudolf Burkhardt (Bielefeld, später Hamburg-Harburg). Über seine musik- und kunsttherapeutische Tätigkeit hat Dr. med. Riad Michael, Absolvent des Weiterbildungsstudiums zur Musiktherapie, mit Karl Hörmann als Erstgutachter an der Medizinischen Fakultät der Universität Münster promoviert.
1978 Vorlage der von Prof. Dr. Hörmann entworfenen, bis zur 2010 verfügten 1. Abschaffung des Diplom-Zusatzstudiengangs Musiktherapie unter meiner Nachfolgerin von 1990 mangels Studierender unverändert gültigen Studien- und Prüfungsordnung des Zusatzstudiengangs Musiktherapie.
1979 Unterstützung des Vorhabens zur Einrichtung eines sechssemestrigen Diplom-Zusatzstudiengangs Musiktherapie durch Univ.-Prof. Dr. med. E. Brockhoff vom Musikwissenschaftlichen Seminar und durch Univ.-Prof. Dr. med. R. Tölle, Leiter der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Münster, während dieser Antrag bis 1984 von Ekkehard Kreft, geschäftsführender Direktor des Instituts für Musikpädagogik, bis zuletzt abgelehnt worden war, nachdem das Institut für Musikwissenschaft schon 1981 und die Medizinische Fakultät 1984 ihre Beteiligungen zugesagt hatten.
Die Behauptungen der 1990 als Nachfolgerin für den nach Köln berufenen damaligen apl. Prof. Dr. Dr. Karl Hörmann eingestellten Dr. Rosemarie Tüpker in ihrem Nachruf von 2015, Ekkehard Kreft habe von Anfang an an der Einrichtung des Diplom-Zusatzstudiengangs mitgewirkt, sind falsch. Im Gegenteil hatte Ekkehard Kreft bis zuletzt alles getan, um den Zusatzstudiengang zu verhindern. Obgleich sein Übernahmeantrag vom nichthabilitierten Dozenten zum C2-Professor vom damaligen Fachbereich 23 der PH Münster abgelehnt worden war und erst in der weiteren Fachbereichssitzung aufgrund meiner feurigen Fürsprache knapp angenommen worden war, war er als „ewiger“ Geschäftsführer – die beiden C4-Professoren mussten sich seinen Anordnungen beugen – dafür verantwortlich, dass der einzige Diplom-Musiklehrer und A-Kirchenmusiker mit zahlreichen Konzerten weder an den instrumentalen Aufnahme- und Abschlussprüfungen teilnehmen noch den Hochschulchor leiten durfte, für den der Geschäftsführer Kreft einen Lehrbeauftragten aus Bielefeld geholt hatte mit der Folge, dass ich einen Extrachor gegründet hatte und mit diesem immer wieder – u. a. beim Katholikentag in München 1984 – öffentlich aufgetreten war.
1980 ff. Seminare zur Musiktherapie am Musikwissenschaftlichen Seminar durch Univ.-Prof. Dr. Elisabeth Brockhoff, nachdem ich von ihrer am Krankenhaus in Witten-Herdecke angestellten Schwester Dr. Dr. Veronika Brockhoff, deren in dem von mir herausgegebenem Symposionsband „Musik- und Kunsttherapie“ (Regensburg: Bosse, 1985) hervorragendes Referat „Der gelbe Klang“ 1995 nochmals publiziert worden war, erfahren hatte, dass sie approbierte Ärztin sei.
1980 Einrichtung der ersten hauptamtlichen Musiktherapiestelle am Kinikum der Universität Münster aufgrund der Befürwortung der Univ.-Profs. Drs. Schellong (Cellist) und Sorg (Pianist und Kontrabassist, Mitglied im Ärzteorchester, später Dekan und danach Rektor der Med. Univ. Innsbruck) von der Medizinischen Fakultät. Dieser Musiktherapeut hatte an der privaten Hochschule in Heidelberg studiert, die erst nach der Befürwortung durch den als Fremdgutachter zur Sitzung mit den Vertretern aus Heidelberg nach Stuttgart geladenen Univ.-Prof. Dr. Dr. Karl Hörmann 1986 vom Wissenschaftsministerium Stuttgart die Erlaubnis erhalten hatte, einen Diplom-Studiengang Musiktherapie einzurichten.
1981 Zustimmung der Philosophischen Fakultät unter dem Dekanat von Univ.-Prof. Dr. Brockhoff zur Einrichtung des interdisziplinären Zusatzstudiengangs Musiktherapie.
1981 und 1983 Ablehnung der Beteiligung des Fachbereichs Psychologie mit jeweils nur 2 Stimmen Mehrheit.
16.4.1984 Gründung von „Musiktherapie e. V.“ (jetzt Berufsverband BKT) durch die Teilnehmer an den Lehrveranstaltungen zur Musik- und Tanztherapie.
1984 Zustimmung der Medizinischen Fakultät zur Einrichtung des Zusatzstudiengangs Musiktherapie.
1984 zuletzt Zustimmung des für das Institut für Musikpädagogik zuständigen Fachbereichs 21 der Universität Münster.
984 Fahrt einer Delegation der Universität Münster zusammen mit dem Akademischen Direktor Heribert Woestmann und apl. Prof. Dr. Dr. Hörmann nach Düsseldorf ins Wissenschaftsministerium zwecks Etablierung des wegen dem noch ausstehenden Beschluss der Univ. Münster erst 1986 erfolgten Zusatzstudiengangs Musiktherapie in Münster.
1985 1. Musiktherapiekongress an der Universität Münster mit zahlreichen Referenten aus dem In- und Ausland inkl. den USA und 600 Teilnehmern. In dem Einladungsprospekt und in dem von K. Hörmann herausgegebenen, im Bosse Verlag Regensburg erschienenen Band wurde erstmals der Begriff „Künstlerische Therapien“ geprägt, der sich gegenüber den vorangegangenen Bezeichnung Gestalttherapie oder Kreativtherapie u. a. durchgesetzt hat.
https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCnstlerische_Therapie: „Der an der Universität Münster Musiktherapie und Rhythmik/Tanz lehrende Karl Hörmann prägte 1985 anlässlich eines dort von ihm organisierten dreitägigen Symposions[10] in Anlehnung an die an Kunst- und Musikhochschulen vertretenen professionellen Ausbildungen zu Künstlern die seither gängige Bezeichnung Künstlerische Therapien.[11]
Die Bezeichnung „Künstlerischer Therapeut“ wird vom Berufsverband BKT g.e.V. denjenigen Personen verliehen, die aufgrund ihrer Mehrfachbegabung zusätzlich zu ihrem Studium eines Therapiegebiets ein weiteres beherrschen und in ihre psychotherapeutische Arbeit Aspekte aus anderen künstlerischen Therapiegebieten miteinbeziehen. So z. B. unterscheidet sich der „Künstlerische Musiktherapeut“ von dem traditionellen „Musiktherapeuten“, der in seinem Behandlungskonzept nur Musik ohne Text zulässt und die sich beim Patienten einstellenden Bilder/Symbole, Bewegungsverläufe, Positionen auf der „Bühne“ des Geschehens usw. ignoriert, dadurch, dass er Musik mit Text, also Kunstlieder und Auszüge aus Kantaten, Oratorien und Opern usw. zulässt und dadurch auf die für das Verständnis und Erlebens des jeweiligen musikalischen Wirkungspotentials erforderlichen poesie-/biblio-, drama-/theater-, tanz- und kunsttherapeutischen inhalts- und assoziationsanalytischen Bezüge aufgreift.“
1985 Kongressband zu dem von Karl Hörmann durchgeführten 1. Münsteraner Musiktherapiekongresses beim Bosse-Verlag Regensburg erschienen: Musik- und Kunsttherapie.
1985 Genehmigung des Zusatzstudiengangs Musiktherapie durch das Rektorat der Universität Münster.
1986 Genehmigung des Zusatzstudiengangs Musiktherapie durch das Wissenschaftsministerium mit der von seinem ersten Leiter Prof. Dr. Dr. K. Hörmann verfassten, bis zu der wegen fehlender Bewerber erfolgten 1. Abschaffung des Zusatzstudiengangs im Jahre 2010 für gültig erklärten Studienordnung vom 18.3.1988 und Prüfungsordnung vom 8.10.1987.
1986 2. Musiktherapiekongress an der WWU wieder unter Leitung des inwischen von der DHS Köln berufenen C4 Univ.-Prof. Dr. Dr. Karl Hörmann, nachdem er in Münster als Akademischer Rat seit 1977 wie zu seiner Zeit als Lebenszeitbeamter von 1972 trotz seines als apl. Prof. vor dem Landgericht Münster gewonnenen Prozesses nach A13 besoldet worden war – also 33 Jahre lang, wohingegen seine als Studienrätin im Hochschuldienst, wofür laut Gesetz ein Lehramtsstudium Sek. II und ein Referendariat vorgeschrieben sind, 1990 eingestellte Nachfolgerin bereits nach kürzester Zeit nach A14 befördert worden war.
2.12.1986 Als Lehrbeauftragter und Leiter des Diploms-Zusatzstudiengangs Musiktherapie Gründung des Berufs- und Europäischen Dachverbands für künstlerische Therapien wieder im Raum 430 des Instituts für Musikpädagogik der Universität Münster, 1987 übernommen von Nürtingen (BKMT), alsbald wieder in Münster angemeldet, aber aufgrund von unhaltbaren Invektiven des Vorsitzenden seit 2005, der 2011 nicht abgewählt werden wollte, um sich wegen verschmähter Liebe zu rächen, 2018 vom Amts wegen mangels Mitglieder aufgelöst. Der internationale Vorstand war 2011 zurückgetreten, und die Mitglieder, sofern nicht ausgetreten, waren in den von Karl Hörmann am 16. April 1984 ebenfalls im Institut für Musikpädagogik der Univ. Münster gegründeten gem. e. V. „Musiktherapie“ gewechselt.
In Köln fehlte ebenfalls die Bereitschaft zur Gründung eines multimodalen Studiengangs „Künstlerische Therapien“. Immerhin hatte der Senat der Deutschen Sporthochschule Köln am 30. März 1987 die Einrichtung eines Zusatzstudiengangs für Musik- und Tanztherapie ohne Gegenstimme beschlossen, den das damals noch zuständige Ministerium NRW aber wegen der von Lügen strotzenden Eingaben von Inhaberinnen privater Weiterbildungseinrichtungen, die um ihre Profite fürchteten, ohne Rücksprache mit der DSH nicht genehmigte.
Die Kooperation der 1347 gegründeten Karls-Universität Prag mit dem Bereich „Musik- und Tanztherapie“ des IMT der DSH Köln war jedoch überaus erfreulich und erfolgreich, wenngleich die aufgehetzten Sportstudierenden eines Dipl.-Sortlehrerehepaars, beide mit einem Studium von 6 Semestern, die zur Anstellung als Lehrkräfte für besondere Aufgaben ausreichten – die Anerkennung als Wissenschaftler setzte ein 7 Semester umfassendes Studium voraus. Der Ehemann, der als einziger der Lehrkräfte gegen meine Berufung war, durfte die Leitung des von dem unpromovierten Vorgänger gegründeten Instituts für Musik- und Tanzpädagogik IMT, der vor seiner Pensionierung noch sämtliche Stellen für besondere Aufgaben mit seinen von ihm geprüften Personen besetzt hatte, mangels eines Staatsexamens und einer Promotion nicht übernehmen, erhielt aber vom Rektorat der DSH rechtswidrig die allein dem leitenden Univ.-Prof. vorbehaltenen Seminare zugesprochen, so dass der Leiter des IMT die in der Studienordnung festgelegten Seminare nicht durchführen und für eine Qualität des Studiums nicht sorgen konnte, zumal die Studienordnung keine Vorlesung kannte. Mir blieben fast nur die Lehrveranstaltungen zur Tanzpraxis, die ich mit großem Zuspruch der Teilnehmer von den kostbaren Steinway-Flügeln aus gestaltete. Diese Praxiskurse hatten aber die Lehrkräfte für besondere Aufgaben für sich beansprucht, obgleich sie mangels Klavierkenntnissen auf die unflexiblen CDs angewiesen waren. Als Leiter des IMT hatte ich dann der neuen Studienordnung, die mein Fachgebiet nicht enthielt, zugestimmt und mich mit Zustimmung des Wissenschaftsministeriums NRW dem an der Medizinischen Fakultät der Universität Münster eingerichteten berufsbegleitenden Weiterbildungsstudium Musik- und Tanztherapie gewidmet, zumal auch noch ein an die DSH frisch berufener Prof., der weder Sport studiert hatte noch vom Musik- und Tanzpädagogik die mindesten Kenntnisse aufwies, als Zweitgutachter einer von mir mit „summa cum laude“ bewerteten Dissertation eines Vorsitzenden der Gymnasialreferendarausbildung, der die von ihm studierten Fächer Musik, Sport und Deutsch mit „sehr gut“ absolviert hatte, hatte durchfallen lassen, so dass mein herausragender Doktorand mit meiner Beteiligung in Musikpädagogik der Univ. Köln mit einer neuen Dissertation promoviert werden konnte. Dieser Prof., der nach seinem Abitur auf dem Zweiten Bildungsweg in Köln Volkswirtschaftslehre, Soziologie und Sozialpsychologie mit dem Abschluss als Diplom-Volkswirt studiert hatte, puschte den Diplom-Sportlehrer/Lehrkraft für besondere Aufgaben mit nur 6 Semestern Studium, der mein Wirken von der ersten Stunde meiner Berufung bis zu meinem notgedrungenen Wechsel an die Med. Fakultät der Universität Münster als Rektor zum Leiter eines MA-Studiengangs Tanzpädagogik, obgleich er niemals Tanzpädagogik unterrichtet hatte und sein öffentlich erwiesener Titelschwindel bekannt war, mit dem er sogar Promotionsrecht erhalten hatte: www.tanzwissenschaft.de.
Die Teilnehmer an den von meiner aus Köln mitgebrachten Wiss. Mitarbeiterin und mir durchgeführten Veranstaltungen des im Vorlesungsverzeichnis der Universität Münster ausgedruckten Weiterbildungsstudiums Musik- und Tanztherapie zahlten horrende Studiengebühren an den Weiterbildungsverein der Univ. Münster, der jedoch 2007 wegen rechtswidriger Personalunion des Vereinsvorstands, der gleichzeitig der Universität angehörte, aufgelöst werden musste. Obgleich dieser Verein den größten Teil seiner Einnahmen dem von mir geleiteten Weiterbildungsstudium verdankte, hatte der ihm angehörende Stellvertr. Kanzler am letzten Tag seiner Dienstzeit vor seiner vorzeitigen Pensionierung, dem 30. Mai 2005, mehr als weitere 15.000 € verlangt und erhalten, obgleich er wusste, dass ich sowohl als Begründer des Zusatzstudiengangs Musiktherapie als auch des sündhaft teuren berufsbegleitenden Studiengangs Musik- und Tanztherapie nie auch nur einen einzigen Pfennig oder Cent erhalten hatte; dies ist sogar mehrfach im Gerichtsurteil vom 29.11.2012 festgehalten und zwar mit Bezug auf den von anonymer Seite 1999 und nochmals 2004 aufgehetzten Landesrechnungshof, der nach pingeligster Prüfung der völlig unüblichen einzelfallbezogenen Finanzen jeweils festgestellt hatte, dass an mich als zu Unrecht Beschuldigtem keinerlei persönliche Zahlungen erfolgt seien.
Insgesamt prozessierte der Weiterbildungsverein nach der von der Univ. Münster erzwungenen, im Juni 2007 beendigten rechtswidrigen Kooperation mit ihr gar dreimal gegen mich, zunächst unter derart absurdem Vorwand, dass das Landgericht Münster am 18.10.2007 die Klage des Weiterbildungsvereins kurzerhand abgewiesen hatte. Zu meinem Erstaunen war der Vereinsvorsitzende mein Schulkamerad – er war eine Klasse unter mir und kannte mich aus unserer Zeit an der Schule, wo ich als Pianist ständig öffentlich aufgetreten war. Als Vereinsvorsitzender hatte er laut Schreiben des am 31.12.2002 pensionierten Geschäftsführers des Weiterbildungsvereins von meiner Arbeit üppigst profitiert, aber sich nicht zu erkennen gegeben. Allen Ernstes hatte er gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 18.10.2007 Berufung eingelegt, die er am 28.06.2008 vor dem OLG Hamm ebenfalls verloren hatte, da ich problemlos nachweisen konnte, dass ich erklärt hatte, den Weiterbildungsverein aufgrund seiner vom Rektorat wegen Rechtswidrigkeit verfügten Beendigung der Kooperation mit ihm nicht mehr zu erwähnen.
Daraufhin verweigerte er vertragswidrig die noch ausstehende und mehrfach angemahnte Erstattung der für die Weiterbildungslehre aus den Einnahmen der als Gasthörer eingetragenen Teilnehmer des an der Medizinischen Fakultät angesiedelten Weiterbildungsstudiums angeschafften Materialien, so dass er auch den gegen ihn vor dem Landgericht Münster geführten Prozess komplett verloren hatte. Er musste 7.555,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2008 zahlen und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Zudem hatte das Gericht seine Widerklage über 44.185,67 zuzüglich Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basissatz seit Rechtsanhängigkeit abgewiesen. – Laut Urteil vom 29.11.2012 hatte sich die Zusammenarbeit seit der Tätigkeit der am 01.01.2003 eingestellten Geschäftsführerin (einer mit einem C3-Professor an der Universität Münster verheiratete Biologin) aufgrund ihrer lediglich lückenhaft übersandten Kostenstellenreporte verschlechtert. Diese hatte es offensichtlich verstanden, sowohl den Schulkameraden als auch den bis zu ihrer Einstellung am 01.01.2003 völlig unproblematischen Stellvertr. Kanzler aufzuhetzen. Als Zeuge hatte dieser in der Gerichtsverhandlung ständig fehlende Erinnerungen vorgeschützt und selbst als nach seiner vorzeitigen Pensionierung freiberuflich tätiger Jurist, der auf seinen Ruf bedacht sein musste, derart gelogen, dass sich die Balken bogen, wie die beiden weiteren Zeugen in ihrer Vernehmung glaubhaft und anhand von Dokumenten versichert hatten.
Es sei daran erinnert, dass der Bericht meiner Nachfolgerin zur Musiktherapie an der Universität Münster von 1990 erst ab 1987 beginnt und die gesamte, ungemein arbeitsintensive Zeit seit 1977 bis zur Genehmigung des Diplom-Zusatzstudiengangs Musiktherapie durch das Wissenschaftsministerium NRW 1986 verschweigt und auch unterschlägt, dass es allein an meiner Nachfolgerin gelegen haben muss, dass es nicht mehr die zur Durchführung von Seminaren wenigstens erforderlichen drei Studierenden gab, so dass der Zusatzstudiengang 2010 und nach der Einräumung einer weiteren Chance, in dem die bis 2010 gültige Studien- und Prüfungsordnung von 1977 bis zur Unerträglichkeit verwässert worden war, im Jahre 2012 ein zweites Mal und endgültig eingestellt werden musste.
1988 Zwei Kongressbände („Musiktherapie aus medizinischer Sicht“ und „Musik- und Tanztherapie“) beim Paroli-Verlag, Münster, erschienen.
1988 Symposion zur Musik- und Tanztherapie mit zahlreichen Referenten und Teilnehmern an der Universität Münster.
1988 im Rahmen des „Studium generale“ in der Aula des Schlosses der WWU: Konzert für 2 Flügel zur Musik in der Heilkunde mit den Pianisten Univ.-Prof. Dr. Dr. K. Hörmann und Univ.-Prof. Dr. H. Kinzler (Osnabrück).
1988 Erscheinen der 1987 gegründeten Zeitschrift „Musik-, Tanz- und Kunsttherapie – Zeitschrift für künstlerische Therapien im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitswesen“ (Verlagsgruppe Hogrefe-Huber, Göttingen) MTK, seit 2017 Pabst Science Publ..
1988 Nach Ablehnung eines Promotionsgesuchs eines Professors für Musiktherapie an der MHS Hamburg wegen fehlender Voraussetzungen und nach Ablehnung des ebenfalls von mir befürworteten, aber wegen gravierender Falschangaben abgelehnten Habilitationsantrags des Lüdenscheider Anästhesiearzts Spintge vom Sportkrankenhaus Hellersen waren beim Ministerium NRW intrigante und verlogene Schreiben von Leiterinnen zweier von Hilarion Petzold gegründeten privaten Weiterbildungen zwecks Verhinderung der im März 1987 beschlossenen Einrichtung des Zusatzstudiengangs Musik- und Tanztherapie in Köln eingegangen, denen das damals noch zuständige Ministerium ohne Rücksprache mit den Antragstellern und Lehrenden an der DHS blindlings gefolgt war.
1988-1989 Nur noch vereinzelt Lehrveranstaltungen zur Musiktherapie in Münster. Wegen der großen Widerstände von außen gegen den Zusatzstudiengang Musik- und Tanztherapie in Köln und dadurch bedingter hoher Arbeitsbelastung war die Abgabe der Leitung des Zusatzstudiengangs Musiktherapie in Münster an Prof. Dr. Kreft, einen nach der Integration der Pädagogischen Hochschule in die Universität Münster auf Betreiben von Karl Hörmann 1980 zum Professor beförderten Dozenten am Institut für Musikpädagogik, unumgänglich.
1990 Nach aufgeflogenem mehrfachem Titelschwindel eines sich mitbewerbenden „Prof. Dr. Dr. Dr.“ wurde die durch mich freigewordene Mittelbaustelle mit einer von Hamburg ausgestatteten Trägerin des Titels „Diplom-Musiktherapeutin“ besetzt, wo ich als dortiger Lehrbeauftragter sie nie gesehen hatte. In der Folge wechselten Musiktherapie-Studierende und -Absolventen nach Köln zu Univ.-Prof. Dr. Dr. Hörmann.
1990 Einrichtung des vom Arbeitsamt Münster geförderten berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiums Musiktherapie, Tanztherapie und Musik- und Tanztherapie.
Seit 1990 Fernstudium „Multimodale Kunsttherapie“ (mit Musik- und Tanztherapie) an der Karls-Universität Prag mit ihrem Vizepräsidenten Prof. Dr. Jaroslav Mihule und weiteren Referenten aus Prag, Istanbul, Wien u.a.
1997 Wiederaufnahme der Lehrtätigkeit von Univ.-Prof. Dr. Dr. K. Hörmann in Münster unter Beibehaltung eines Teils seiner Lehrveranstaltungen in Köln.
1998 Übernahme des Studiengangs der Karls-Universität Prag (1990 – 1998) als berufsbegleitendes Weiterbildungsstudium Musiktherapie, Tanztherapie und Musik- und Tanztherapie in die Universität Münster mit Sitz auf dem Leonardo-Campus.
1998 Erste anonyme Anzeige beim Landesrechnungshof mit umfangreichen Untersuchungen und Feststellung der vollkommen haltlosen Beschuldigungen am 10.2.1999 im Personalbüro der Universität Münster.
2000 Umzug des berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiums Musiktherapie, Tanztherapie und Musik- und Tanztherapie in das Universitätsgebäude Scharnhorststraße 118 am Aasee mit Ballettsaal mit Schwingboden, Turnhalle, Küche, Duschen und Abstellräumen für die vielen Instrumente.
2000 von Angehörigen der DHS Köln initiierte Hetzkampagne gegen den seit 1997 wieder hauptsächlich in Münster lehrenden Univ.-Prof. Dr. Dr. K. Hörmann wegen seines Engagements für Musik- und Tanztherapie und seines erfolgreichen öffentlichen Eintretens für die Umbenennung des Carl-Diem-Wegs in Köln zum „Am Sportpark Müngersdorf 6″.
Entschuldigungsschreiben des Ministeriums NRW für die Vorgänge an der Sporthochschule Köln, wo ich nur noch unter Begleitschutz eines Angestellten der DSH lehren konnte und wegen dessen Dienstschluss um 16 Uhr mit meinen Lehrveranstaltungen in die Heilpädagogische Fakultät der Universität zu Köln ausgewichen war. Siehe dazu die von der Leitung der Sporthochschule freigegebene Schrift „Rudelmentalität als Substanz von Bewegungskultur – Zur Tanzpädagogik in der Kölner Sportlehrerausbildung. Ein Diskussionsbeitrag zur Qualität der Lehre im Schatten Carl Diems.“ Münster 1999.
Seit Sommersemester 2001 bis WS 2011 sind im Vorlesungsverzeichnis der Medizinischen Fakultät der Universität Münster die Lehrveranstaltungen zum sechssemestrigen Weiterbildung in Musiktherapie, Tanztherapie und Musik- und Tanztherapie aufgeführt.
Seit Sommersemester 2002 fand die Immatrikulation von Doktoranden von Univ.-Prof. Dr. Dr. Hörmann zur Musiktherapie an der Medizinischen Fakultät der Universität Münster unter Mitwirkung von Prof. Dr. Volker Arolt, Direktor der Psychiatrie, und Prof. Dr. Tilman Fürniss, Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie, statt.
2002 18. Symposion in der Universität Münster
2002 Gründung des Expertenrats für Künstlerische Therapien, bestehend aus C4-Universitätsprofessoren, die einen Musik-, Kunst- oder Tanztherapiestudiengang leiten, und einem Wiss. Beirat.
Von 2002 – 2008 mindestens 70 Gerichtsverfahren eines 1978 abgelehnten Promotionsbewerbers bis hin zu den von ihm verlorenen Urteilen des Landgerichts Hamburg vom 6.2.2009 unter Nennung der Namen einiger Nutznießer seiner ohne Besuch eines Gymnasiums und einer wissenschaftlichen Hochschule als Promotionsvorsitzendem ausgestellten Dokumente, durch die zahlreiche Personen zu ihren Diplomen, Dr.- und Professoren-Titeln, Stellen, Gutachten usw. gekommen waren. In der Dissertationsliste zur Musiktherapie sind bezeichnenderweise die von Univ.-Prof. Dr. Dr. K. Hörmann betreuten Dissertationen nicht aufgeführt. Diese Liste wird zudem eröffnet mit der Habilitationsschrift „Musik und Medizin. Ihre Wechselbeziehungen in Theorie und Praxis von 800 bis 1800“ von Prof. Dr. Kümmel, über die Karl Hörmann als Doktorand von Prof. Dr. Eggebrecht in dessen Seminar zur Funktionellen Musik 1972 referiert hatte.
2004 Wieder anonyme Anzeige beim Landesrechnungshof NRW, der nach wochenlangen Ermittlungen am 24.3.2004 im Senatssaal der Universität Münster mit zahlreichen Vertretern aus dem Ministerium und der Universität zu dem Schluss gekommen war, dass an mich keinerlei persönliche Zahlungen aus den an den Weiterbildungsverein geflossenen horrenden Gebühren der an meinen Veranstaltungen an der Medizinischen Fakultät der Universität Münster eingeschriebenen Gasthörer erfolgt sind und auch hinter dieser gänzlich haltlosen Verleumdung die immer gleiche interessierte Seite stecken müsse.
2004 19. Symposion„Evaluation in den Künstlerischen Therapien“ mit öffentlicher Tanztherapie-Aufführung unter der Leitung der zunächst in Köln und ab 1997 an der Universität Münster lehrenden Wiss. Mitarbeiterin Frau Dr. Yolanda Bertolaso in der Aula der Universität Münster, Platz der Weißen Rose.
2005 Erscheinen des von Dr. Arnold Raem, Geschäftsführer der arrows biomedical Deutschland GmbH mit Sitz im Centrum für Nanotechnologie „CeNTech“ der Universität Münster, herausgegebenen, hauptsächlich aus Beiträgen von Professoren der Medizinischen Fakultät Münster bestehenden, 1700 Seiten umfassenden „Handbuchs Geriatrie“ (Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft Düsseldorf) mit einem Beitrag von Prof. Dr. Dr. Karl Hörmann zu den Künstlerischen Therapien. – Weitere Bücher von Karl Hörmann aus jener Zeit: „Tanzpsychologie und Bewegungsgestaltung“ und „Musik in der Heilkunde„.
2006 Präsentation der aus dem Weiterbildungsstudium Musik- und Tanztherapie entstandenen Forschungsergebnisse auf dem Internationalen Kongress zur Musikwirkungsforschung vom 1.-4.10.2006 in Baden/Wien.
2007 20. Symposion in der Universität Münster „Künstlerische Therapien und Ritual“.
2007 die oben erwähnte Klage des vom Rektorat der Universität Münster wegen Unzulässigkeit von Personalunion abgewiesenen, von seiner Angestellten seit dem 01.01.2003 mit Falschbehauptungen aufgehetzten Schulkameraden Wilhelm Grießhaber vor dem Landgericht Münster, die er komplett verliert, dann in Berufung geht und wieder komplett verliert. Nochmals komplett verloren hatte er am 29.11.2012.
2009 21. Symposion in der Universität Münster „Märchen in den Künstlerischen Therapien“.
2010 ff. Neuanlage der Webseiten MTK-Akademie.de und musiktherapie-info.de
Seit 2011 unsäglicher tagtäglicher Terror des bei seiner Bewerbung als Arbeitsloser 1989 um meine an der Univ. Münster freigewordene Stelle aufgeflogenen mehrfachen Titelschwindlers und Rächers wegen verschmähter Liebe seit der 2010 erfolgten Abweisung der seit 1997 im Vorstand des BKMT g.e.V. tätigen und im Weiterbildungsstudium an der Med. Fak. der Univ. Münster lehrenden Dozentin. Als Rächer wegen verschmähter Liebe war er schon zehn Jahre zuvor von einer anderen von ihm betrogenen Frau an der Univ. Bamberg, wo er mit Anstellungsbetrug einen Konkordationslehrstuhl in einem nicht studierten Fach erhalten hatte, abgewiesen worden und hatte jahrelang vergebens gegen den dortigen Universitätspräsidenten, der sie vor ihm schützte, dienst- und sogar privatrechtlich vergebens durch alle möglichen Gerichtsinstanzen prozessiert. Dieser gewalttätige mehrfache Titelschwindler hat letztlich seine Klagen 2017 und 2018 vor dem OLG Hamburg und gegen mich 2017 vor dem Landgericht Münster und 2018 vor dem OLG Hamm sowie 2019 vor dem BGH verloren. Am 27.05.2021 wurde er wegen sexistischer Beleidigungen zur Schmerzensgeldzahlung verurteilt, wogegen er vergebens in Berufung gegangen war. 2023 hat er zum x-ten Mal wieder meine von ihm mit allen erdenklichen Schikanen verfolgte Kollegin und mich als Zeugen mit haufenweise falschen Beschuldigungen angezeigt, so dass er am 19.08.2025 auch von der Berufungsinstanz zur Zahlung an die Kollegin über ihre Fachanwältin gezwungen worden war.
Nachdem ich aufgrund meiner Pensionierung keinen Anspruch auf den bei vielen Lehrenden sehr beliebten Spiegelsaal der Universität Münster in der Scharnhorststr. 118 mehr hatte, nutzten wir die 2010 an uns ergangene Einladung, die Wochenendveranstaltungen in der Heroldstr. 29 durchzuführen. Dieses Gebäude haben wir schließlich übernommen und so umgebaut, dass es vom Bauordnungsamt für Lehrveranstaltungen genehmigt wurde. Zwar sind beträchtliche Mietkosten aufzubringen; doch ermöglicht es im Gegensatz zu den Räumen in der Universität, die während der Woche für Lehrveranstaltungen benötigt werden, eine Nutzung rund um die Uhr, was sich für das langsam bekannt werdende orginäre Angebot von Intensivkompaktwochen sehr positiv bemerkbar macht.
2017: Die 1987 gegründete und 1988 erstmals erschienene Zeitschrift „Musik-, Tanz-, Kunsttherapie – Zeitschrift für Künstlerische Therapien“, die zu dem für eine erfolgreiche Behandlung mit Künstlerischen Therapien notwendigen „Bick über den Zaun“ auffordert, erscheint nicht mehr im Hogrefe Verlag Göttingen, wo die Farbabbildungen teuer bezahlt werden mussten, sondern ganz in Farbe im Verlag Pabst Science Publishers.
14.09.2019 in Münster: Symposium des BKT – Wissenschaftliche Gesellschaft für künstlerische Therapien g.e.V. zum Thema: Die Zeit in den Künstlerischen Therapien.
20.-21.04.2024 in der Universität Münster. Jubiläumssyposion zum 40-jährigen Bestehen des BKT g.e.V. mit dem Thema: Die Künstlerischen Therapien im Alter. Die Referate sind in der MTK-Ausgabe 2025-1 erschienen.
siehe auch
- Dokumente zur Musiktherapie
Freunde der multimodalen künstlerischen Therapien, wozu Musiktherapie gehört, sind in dem von den ersten Münsteraner Musiktherapiestudierenden am 16.4.1984 als Musiktherapie g.e.V. gegründeten und beim Amtsgericht Münster eingetragenen BKT g.e.V. herzlich willkommen.